bAV darf Mitarbeiter versorgen – nicht Arbeitgeberrisiken produzieren.
Sieben Fragen zu den Punkten, an denen betriebliche Altersversorgung in der Praxis zum Haftungsthema wird. Sie sehen sofort, wo Ihre Dokumentation trägt und wo nicht.
Existiert eine schriftliche Versorgungsordnung für Ihre betriebliche Altersversorgung?
Sie regelt, wer welche Zusage erhält, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen. Ohne dieses Dokument ist die Zusagenlage im Streitfall schwer belegbar – und Gleichbehandlung kaum nachweisbar.
Können Sie nachweisen, dass alle Mitarbeiter über ihren Anspruch auf Entgeltumwandlung informiert wurden?
Der Anspruch besteht gesetzlich. Entscheidend ist nicht, ob informiert wurde, sondern ob es dokumentiert ist – mündliche Information hilft im Nachhinein niemandem.
Ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in allen bestehenden Verträgen umgesetzt?
Der Zuschuss gilt inzwischen für Neu- und Altverträge. Häufigster Fund in der Praxis: Neuverträge sind korrekt, Bestandsverträge wurden nie angepasst.
Liegen alle Zusagen, Nachträge und Bescheinigungen vollständig und zentral vor?
Verstreute Unterlagen in Ordnern, E-Mail-Postfächern und bei mehreren Ansprechpartnern sind der Regelfall. Im Leistungs- oder Streitfall entscheidet die Vollständigkeit.
Sind die unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter dokumentiert?
Ansprüche verschwinden nicht mit dem Arbeitsverhältnis. Meldet sich ein früherer Mitarbeiter Jahre später, muss die Zusage rekonstruierbar sein.
Wurden die eingesetzten Tarife in den letzten drei Jahren auf Wirtschaftlichkeit geprüft?
Veraltete Tarife sind kein Haftungsthema, aber ein Kostenthema – und sie schwächen die Versorgung, mit der Sie im Recruiting antreten.
Ist Ihre eigene Versorgung als Geschäftsführer geregelt und dokumentiert?
Die Position, die das Unternehmen trägt, ist meist die einzige ohne eigene Versorgungsregelung. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kommen zusätzlich steuerliche Anerkennungsfragen hinzu.
Beantworten Sie die sieben Fragen – die Einschätzung aktualisiert sich mit jeder Antwort.
bAV prüfen lassenDer Check ist eine Selbsteinschätzung und keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Prüfung arbeiten wir mit Fachanwälten aus unserem Netzwerk.
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So begann das Mandat: Ein Unternehmer wollte lediglich eine zweite Meinung zu seinen bestehenden bAV-Verträgen. Die vollständige Vertragsprüfung zeigte veraltete Tarife, fehlende Unterlagen – also ein Haftungsrisiko – und eine schwache Durchdringung in der Belegschaft.
Die Neuordnung umfasste Past- und Futureservice sowie die Einführung einer Versorgungsordnung. Aus einem Papierproblem wurde ein Argument im Recruiting.
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Wir prüfen Ihre bestehende bAV vollständig – Zusagen, Unterlagen, Tarife und Ihre eigene Versorgung als Geschäftsführer.