Unabhängigkeit, rechtlich betrachtet

Wessen Interessen vertritt Ihr Berater eigentlich?

Ein Finanzmakler wird vom Kunden beauftragt. Ein Einfirmenvertreter wird vom Versicherer beauftragt und ein Bankberater von seiner Bank. Das ist der entscheidende Unterschied – juristisch, wirtschaftlich und für die Qualität jeder Empfehlung.

Warum diese Seite

Die meisten Menschen kennen den Unterschied leider nicht.

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie soll Sie dazu anregen, dass man in einem Beratungsgespräch aktiv nach dem Status (Makler oder Vertreter) und der Qualifikation des Beraters fragt.
Denn nicht jeder, der sich Makler nennt, ist auch einer – lassen Sie sich immer die Qualifikationen sowie einen Nachweis der Anbieter geben, mit denen zusammengearbeitet wird.

Haftender Finanzmakler

CaliFair & unabhängige Finanzmakler

Arbeitet im Auftrag des Kunden
Vertritt die Interessen des Kunden
Sucht aus einer Vielzahl von Anbietern die passende Lösung
Haftet persönlich für Beratungsfehler
Gesetzliche Vermögensschadenhaftpflicht schützt den Kunden zusätzlich
Betreut den Kunden dauerhaft
Kann Verträge verschiedener Gesellschaften vergleichen und betreuen
Einfirmenvertreter / Bankberater

Gebundener Vermittler

Arbeitet im Auftrag seines Unternehmens
Vertritt die Produkte der eigenen Gesellschaft
Kann nur die eigenen Produkte anbieten
Haftung liegt häufig beim Unternehmen
Keine eigene Maklerhaftung in dieser Form
Betreuung orientiert sich an den Möglichkeiten des Arbeitgebers
Kann ausschließlich Produkte der eigenen Gesellschaft vermitteln

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Der Versicherungsmakler ist nach § 59 Abs. 3 VVG vom Kunden beauftragt und gilt als treuhänderischer Sachwalter seiner Interessen. Der Versicherungsvertreter (§ 59 Abs. 2 VVG) handelt dagegen im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer.

Ein Vergleich, den jeder versteht

Beide können ehrlich beraten. Nur einer hat den ganzen Markt im Blick.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie möchten sich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Der Einfirmenvertreter kann Ihnen nur den Tarif seiner eigenen Gesellschaft anbieten – bei Risikozuschlägen, Ablehnung oder einer zu hohen Prämie fehlt Ihnen jede Alternative.
Der Finanzmakler vergleicht Bedingungen, Risikoprüfung und Preis über eine Vielzahl von Versicherern und findet den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt.

Die Laufschuhe

Der Verkäufer im Markenstore wird Ihnen niemals eine Konkurrenzmarke empfehlen – nicht, weil sie schlecht wäre, sondern weil das gar nicht seine Aufgabe ist.
Ein Finanzmakler ist wie ein unabhängiges Fachgeschäft, das Marken vergleicht und empfiehlt, was wirklich passt.

Ein Missverständnis, das teuer werden kann

„Wenn das Produkt schlecht war, haftest du doch!“

Der Finanzmakler haftet grundsätzlich persönlich für seine Beratungsfehler und muss deshalb eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzen – zum Schutz des Kunden. Für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO gilt diese Pflicht ebenso.

Der Einfirmenvermittler oder Bankberater trägt diese Pflicht nicht.
Erlaubte Frage: Wer berät wohl sorgfältiger – wer für seine Empfehlung haftet, oder wer keine eigene Haftung trägt?

Ein Vertreter verkauft das Beste aus seinem Sortiment.
Ein Finanzmakler sucht das Beste für seinen Kunden anbieterneutral aus dem Markt.
Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns klären, wessen Seite Ihr Berater eigentlich vertritt.

Als haftender Finanzmakler suchen wir aus einer Vielzahl von Anbietern die Lösung, die zu Ihnen passt – nicht die, die wir verkaufen müssen.