Wessen Interessen vertritt Ihr Berater eigentlich?
Ein Finanzmakler wird vom Kunden beauftragt. Ein Einfirmenvertreter wird vom Versicherer beauftragt und ein Bankberater von seiner Bank. Das ist der entscheidende Unterschied – juristisch, wirtschaftlich und für die Qualität jeder Empfehlung.
Die meisten Menschen kennen den Unterschied leider nicht.
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie soll Sie dazu anregen, dass man in einem Beratungsgespräch aktiv nach dem Status (Makler oder Vertreter) und der Qualifikation des Beraters fragt.
Denn nicht jeder, der sich Makler nennt, ist auch einer – lassen Sie sich immer die Qualifikationen sowie einen Nachweis der Anbieter geben, mit denen zusammengearbeitet wird.
CaliFair & unabhängige Finanzmakler
Gebundener Vermittler
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Der Versicherungsmakler ist nach § 59 Abs. 3 VVG vom Kunden beauftragt und gilt als treuhänderischer Sachwalter seiner Interessen. Der Versicherungsvertreter (§ 59 Abs. 2 VVG) handelt dagegen im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer.
Beide können ehrlich beraten. Nur einer hat den ganzen Markt im Blick.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie möchten sich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Der Einfirmenvertreter kann Ihnen nur den Tarif seiner eigenen Gesellschaft anbieten – bei Risikozuschlägen, Ablehnung oder einer zu hohen Prämie fehlt Ihnen jede Alternative.
Der Finanzmakler vergleicht Bedingungen, Risikoprüfung und Preis über eine Vielzahl von Versicherern und findet den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt.
Die Laufschuhe
Der Verkäufer im Markenstore wird Ihnen niemals eine Konkurrenzmarke empfehlen – nicht, weil sie schlecht wäre, sondern weil das gar nicht seine Aufgabe ist.
Ein Finanzmakler ist wie ein unabhängiges Fachgeschäft, das Marken vergleicht und empfiehlt, was wirklich passt.
„Wenn das Produkt schlecht war, haftest du doch!“
Der Finanzmakler haftet grundsätzlich persönlich für seine Beratungsfehler und muss deshalb eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzen – zum Schutz des Kunden. Für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO gilt diese Pflicht ebenso.
Der Einfirmenvermittler oder Bankberater trägt diese Pflicht nicht.
Erlaubte Frage: Wer berät wohl sorgfältiger – wer für seine Empfehlung haftet, oder wer keine eigene Haftung trägt?
Ein Vertreter verkauft das Beste aus seinem Sortiment.
Ein Finanzmakler sucht das Beste für seinen Kunden anbieterneutral aus dem Markt.
Lassen Sie uns klären, wessen Seite Ihr Berater eigentlich vertritt.
Als haftender Finanzmakler suchen wir aus einer Vielzahl von Anbietern die Lösung, die zu Ihnen passt – nicht die, die wir verkaufen müssen.