Für Geschäftsführer & HR · Ratgeber 2026

Die bAV wird flexibler. Und verbindlicher.

Opting-out ohne Tarifbindung, höhere Förderung für Geringverdiener und leichtere Mitnahme bei Wechsel — was das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz für Arbeitgeber ändert.

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Wesentliche Änderungen betreffen Arbeitgeber unmittelbar
Förderung für Geringverdiener wird ausgeweitet
Mitnahme der bAV bei Arbeitgeberwechsel wird erleichtert
CaliFair Beratungsteam
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Stand: August 2026

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die bAV auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen und Geringverdiener attraktiver machen. Für Arbeitgeber bedeutet das neue Möglichkeiten — und neue Prüfpflichten.

Das Wichtigste auf einen Blick
Opting-out-Modelle sollen künftig auch ohne Tarifbindung möglich sein
Die Förderung für Geringverdiener wird ausgeweitet
Die Mitnahme bestehender Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel wird erleichtert
Bestehende Versorgungsordnungen sollten auf die neuen Möglichkeiten geprüft werden

Opting-out ohne Tarifbindung

Bislang war das automatische Einbeziehen aller Mitarbeitenden in die bAV mit Widerspruchsrecht vor allem tarifgebundenen Unternehmen vorbehalten. Das soll sich öffnen — mit direkten Auswirkungen auf die Verwaltung und Kommunikation.

Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel

Erleichterte Übertragungsregeln sollen den Wechsel von Anwartschaften zwischen Arbeitgebern vereinfachen — relevant sowohl für die eigene Attraktivität als Arbeitgeber als auch für ausscheidende Mitarbeitende.

Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der BRSG II.

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Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitgeber ein Opting-out-Modell einführen?

Die Öffnung schafft eine Möglichkeit, keine Pflicht — ob es sich lohnt, hängt von Ihrer Belegschaftsstruktur ab.

Was ändert sich für Geringverdiener konkret?

Die staatliche Förderung für Beiträge zu ihren Gunsten wird ausgeweitet — attraktiv für gezielte Zusatzangebote.

Betrifft die Mitnahmeregelung auch bestehende Verträge?

In welchem Umfang bestehende Verträge erfasst sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Sollte ich meine Versorgungsordnung jetzt anpassen?

Eine Überprüfung ist sinnvoll, um von den neuen Möglichkeiten profitieren zu können, sobald sie greifen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben gelten für 2026.