Stand: August 2026
Für Selbstständige und Freiberufler ohne betriebliche Altersversorgung bietet die Basisrente eine steuerlich geförderte Möglichkeit, gezielt für den Ruhestand vorzusorgen — mit klaren Regeln, aber auch klaren Grenzen.
Was die Basisrente steuerlich leistet
Beiträge lassen sich bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen — besonders attraktiv in einkommensstarken Jahren. Im Gegenzug ist das Kapital gebunden: Es kann weder vorzeitig entnommen noch vererbt oder beliehen werden.
Für wen sie sich eignet
Besonders für Selbstständige ohne bAV und mit stark schwankendem, teils hohem Einkommen kann die Basisrente ein sinnvoller Baustein sein — als Ergänzung zu ETF-basiertem Vermögensaufbau und einer eigenen BU-Absicherung, nicht als Ersatz dafür.
Bauen Sie Ihre eigene Vorsorge-Struktur auf.
Wir zeigen, wie Basisrente, BU und ETFs zusammenspielen.
Kostenloses Erstgespräch buchenHäufige Fragen
Kann ich mir das Kapital vor der Rente auszahlen lassen?
Nein, die Basisrente ist nicht kapitalisierbar — die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente.
Ist die Basisrente pfändungssicher?
Ja, sie genießt im Rahmen bestimmter Grenzen einen besonderen Schutz vor Pfändung.
Lohnt sich die Basisrente auch bei schwankendem Einkommen?
Ja, gerade in einkommensstarken Jahren lässt sich die steuerliche Wirkung gezielt nutzen — bei knappen Jahren kann der Beitrag reduziert werden.
Sollte ich statt Basisrente lieber in ETFs investieren?
Beides ergänzt sich meist sinnvoll — die Basisrente bringt Steuervorteile und Bindung, ETFs bringen Flexibilität.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben gelten für 2026.